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Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Homesitting Taunus (im Folgetext HT genannt) und
dem Auftraggeber. Soweit Auftragsergänzungen vom Auftraggeber gewünscht werden, kann dies nur in schriftlicher Form vorgenommen und
ergänzend berechnet werden.
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Der Vertrag mit dem Auftraggeber ist abgeschlossen und gültig, wenn HT die Annahme des vom
Auftraggeber schriftlich formulierten Auftrages bestätigt hat. Sowohl die Auftragsvergabe, als auch die Auftragsbestätigung können
ausdrücklich auch in Form von email Korrespondenz und/oder FAX-Übermittlung geschehen. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen
sind unwirksam.
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Folgeaufträge auf der Basis dieser AGB können mündlich erteilt werden, müssen dann aber schriftlich
von HT bestätigt werden. Folgeaufträge, die auf der Basis dieser AGB schriftlich (auch email oder FAX) erteilt werden, bedürfen
keiner schriftlichen Bestätigung durch HT.
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Die Auftragnehmerin wird über alles, was Ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen
gegenüber jedem Dritten bewahren.
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Alle für den Auftragnehmer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an HT zu richten.
Die Übergabe solcher Schreiben, mit Ausnahme der Checklisten und des Abnahmeprotokolls an Homesitter oder andere Personen, ersetzen
diese Verpflichtung nicht. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei HT.
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HT hat für die gesamte Dauer des Auftrags uneingeschränktes Hausrecht neben dem Auftraggeber oder
einer ausdrücklich von ihm legitimierten Person. Das Hausrecht kann ausschließlich durch den Auftraggeber eingeschränkt werden und
bedarf der Schriftform.
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Sollte im Einzelfall ein bestätigter Homesitter/in aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, Tod)
den Dienst nicht antreten können oder abbrechen müssen, ist HT berechtigt, einen Ersatz zu stellen, um die Betreuung zu
sichern.
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Der/die Homesitter/in betreut das Objekt und erledigt die schriftlich festgehaltenen Aufgaben nach
bestem Wissen und Können. Der/die Homesitter sind grundsätzlich keine professionellen Hausmeister, keine ausgebildete Kranken- oder
Altenpfleger/innen, keine Tierpfleger nach §11 des TierSchG oder gelernte Gärtner. Ein evtl. notwendiger Winterdienst fällt
grundsätzlich nicht in den Aufgabenbereich von HT (Haftungsausschluss).
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Das für den Vertrag maßgebliche Objekt ist hinsichtlich der zu erledigenden Aufgaben vor
Einsatzbeginn durch den Auftraggeber und die Auftragnehmerin (oder durch jeweils legitimierte Personen) in Augenschein zu nehmen.
Dies ist auch durch Ausfüllen der maßgeblichen ToDo Liste zu dokumentieren. Die ToDo Liste ist zusammen mit der Kontaktliste
spätestens im Zusammenhang mit dem Schlüssel – vor Auftragsbeginn - vom Auftraggeber, dem Homesitter(in) zu übergeben.
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Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie: technische
Beschreibungen, Werkzeuge, Pflanzennahrung, Tierfutter etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Falls dies nicht geschieht, ist HT schon jetzt beauftragt, diese Mittel auf Kosten des Auftraggebers zu beschaffen. Sollten durch
die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten des Auftraggebers entstehen, wird von der Auftragnehmerin
keinerlei Haftung übernommen. Sollten der Auftragnehmerin infolge des Mangels an erforderlichen Materialien Aufwendungen entstehen,
ist der/die Auftraggeber/in nach Beendigung des Auftrages zum Ersatz verpflichtet.
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Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste von HT zu entnehmen. Als vereinbarter
Preis gilt ausschließlich der, den die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt. Rechnungskürzungen durch den Auftraggeber sind, aus
welchem vermeintlichen Grund auch immer, unzulässig.
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Mit Bestätigung des Auftrages durch HT wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes innerhalb von
10 Werktagen, in jedem Fall jedoch mit Aushändigung/Übergabe der Schlüssel, fällig. Der noch ausstehende Restbetrag ist sofort nach
Beendigung des Auftrages mit Rückgabe der Schlüssel fällig.
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Bei Rücktritt bzw. Kündigung des Auftraggebers vom Vertrag ist HT berechtigt, folgende pauschalierte
Entschädigung vom Auftragswert in Rechnung zu stellen: ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn 80%.
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Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, HT nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
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Tritt HT als Auftragnehmer weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, so sind dem
Auftraggeber die durch den Rücktritt entstandenen, nachgewiesenen und mit Belegen dokumentierten Kosten zu erstatten. Eine
Kostenerstattung über den Auftragswert hinaus ist ausgeschlossen.
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Unmittelbar nach Beendigung der Ausführung des Auftrages sind der tatsächliche Bestand und evtl.
entstandene Schäden festzustellen. Das Arbeitsprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und von beiden Vertragspartnern zu
unterschreiben. Die Unterzeichnung schließt die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um
verdeckte Schäden handelt. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme HT anzuzeigen und entsprechend zu belegen.
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HT verfügt über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung. Sollten nachweislich durch fahrlässiges
Verhalten der MA von HT Schäden entstanden sein, so haftet HT im Rahmen der abgeschlossenen Versicherung. Eine Kopie der Police
steht bei Vertragsabschluss zur Einsicht zur Verfügung.
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Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn
und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die
dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
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Stand: März 2025
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